Geschrieben von: MEX
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TRAKTOR |
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Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h müssen mit der Aufschrift "25km" ausgestattet sein. Traktore mit mehr als 25 km/h brauchen keine Geschwindigkeitskennzeichnung außer Tratktore mit 50 km/h
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25 km/h |
Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer max. Bauartgeschwindigkeit von bis 10 km/h sind von den meisten KFG, KFG-Durchführungsverordnungen und FSG ausgenommen. |
10 km/h |
Zwei weiße Scheinwerfer; Optische Warneinrichtung (Lichthupe); Zwei Begrenzungsseuchten; Gelbrote Fahrtrichtungsanzeiger (blinker); Alarmblinkanlage; zwei Schlussleuchten; zwei rote Bremsleuchten; Kennzeichenbeleuchtung (nur hinten), zwei rote Rückstrahler (nicht dreieckig); Rückblickspiegel und andere Einrichtungen für die indirekte Sicht; Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Scheibenheizung, Aufschriften (Name oder Marke des Erzeugers, Fahrgestellnummer,Eigengewicht, höchst zulässiges Gesamtgewicht, höchsten zulässigen Achslasten); Kennzeichentafel,
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Ausrüstung |
Die Mitnahme von Kindern unter 5 jahren auf Zugmaschinen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist AUSNAHMSLOS VERBOTEN. Kinder zwischen 5 und 12 Jahren dürfen nur dann mitfahren, wenn sich der genehmigte Sitz innerhalb der geschlossenen Fahrerkabine befindet. |
Mitnahme von Kindern |
Verkehrs- und betriebssicher Reifen; Bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit keine vorgeschriebene Mindestprofiltiefe. Bis 3,5 to höchst zulässiges Gesamtgewicht und über 25 km/h 1,6 mm. Mit über 3,5 Tonnenhöchstzulässiges Geamtgewicht mind. 2 mm.
Die Mindestprofiltiefe muss auf 3/4 der laufflächebreite (im mittleren Bereich der Lauffläche) vorhanden sein.
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Bereifung |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. Februar 2013 um 18:25 Uhr |